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BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 88/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgeblicher Bemessungszeitraum für Berechnung des Unterhaltsgelds im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - Berechnung von Leistungen nach einem in der Vergangenheit liegenden Lohnabrechnungszeitraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Begriff 'abgerechneter Lohnabrechnungszeitraum' für die Berechnung des Alg
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 88/75
Das LSG kann sich für seine dem Wortlaut des Gesetzes entgegenstehende Rechtsanwendung nicht auf die Entscheidung des BSG vom 9. Juni 1961 (BSGE 14, 246) berufen. - BVerwG, 12.05.1976 - 2 B 56.75
Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 88/75
Dies gilt insbesondere für den Bereich der gewährenden Staatstätigkeit (vgl., Bundesverwaltungsgericht vom 12. Mai 1976 - 2 B 56.75 = Buchholz BVerwG 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 66). - BSG, 21.06.1972 - 7 RAr 60/69
Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 88/75
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 21. Juni 1972 - 7 RAr 60/69 - (Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit Ausgabe C AVAVG § 90 Nr. 1686a) die Bestimmung des § 90 Abs. 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) entsprechend ihrem Wortlaut angewendet und als Bemessungszeitraum den letzten bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Zeitraum und nicht den erst danach abgerechneten günstigeren und späteren Lohnabrechnungszeitraum zugrunde gelegt. - BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 57/74
Berücksichtigungsfähigkeit von tariflichen, nach Eintritt der Arbeitslosigkeit …
Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 88/75
Darüber hinaus ist es Ziel des § 112 Abs. 3 AFG, daß von einfach feststellbaren Berechnungsgrundlagen ausgegangen wird (vgl. BSG v. 31 August 1976 - 12/7 RAr 57/74).
- BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 102/76
Eine tarifliche Lohnerhöhung, die sich in der letzten vor dem Ausscheiden …
Wie das BSG bereits im Urteil vom 21. Juni 1977 (7 RAr 88/75) unter Darlegung der Entstehungsgeschichte des § 112 Abs. 3 AFG und im Vergleich mit anderen sozialrechtlichen Vorschriften ausgeführt hat, ist diese Regelung vom Gesetzgeber bewußt vorgenommen worden, so daß nicht von einer "planwidrigen Unvollständigkeit", also einer Lücke des Gesetzes ausgegangen werden kann, die es dem Gericht gestatten würde, abweichend vom Wortlaut des Gesetzes auch eine Gehaltshöhe zu berücksichtigen, die beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis noch nicht abgerechnet war.